Unsere Leistungen
Anwaltskosten
Kosten und Transparenz
Viele Mandanten stellen sich vor dem Aufsuchen eines Anwalts die wichtige Frage: „Was wird das kosten?“
Uns ist Klarheit und Transparenz besonders wichtig. Deshalb informieren wir Sie bereits vor Beginn über die anfallenden Kosten – und zwar offen, verständlich und nachvollziehbar. Bei jedem Beratungsgespräch gehört die Kostenaufklärung selbstverständlich dazu.
Die Beratung
Vor einer Mandatsvertretung wünschen Mandanten häufig zunächst eine rechtliche Erstberatung – sei es in einem persönlichen Gespräch, per E-Mail, Telefon oder Fax. Diesem Wunsch kommen wir gerne nach.
Nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) fällt für eine Erstberatung – abhängig von Umfang und Aufwand – eine Gebühr von bis zu 190,00 € zzgl. MwSt. an (§ 34 RVG).
Diese Beratungsgebühr entsteht, sobald wir Ihnen einen Rat oder eine Auskunft erteilen – unabhängig davon, ob dies telefonisch, per E-Mail oder persönlich erfolgt.
Nicht kostenpflichtig sind hingegen Kontaktaufnahmen, Terminvereinbarungen oder allgemeine Honoranfragen.
Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, nehmen wir gerne Kontakt zu dieser auf, um zu klären, ob die Kosten für die Erstberatung übernommen werden. Ob eine Übernahme möglich ist, hängt von Ihrem Versicherungsvertrag und Ihrem konkreten Anliegen ab. Sollte die Versicherung die Deckung ablehnen, tragen Sie als Auftraggeber die Kosten selbst.
Anwaltliche Tätigkeit (außergerichtlich / gerichtlich)
Die Vergütung anwaltlicher Leistungen richtet sich grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Dieses sieht für verschiedene anwaltliche Handlungen unterschiedliche Gebührentatbestände vor – unter anderem:
- Geschäftsgebühr
- Verfahrensgebühr
- Terminsgebühr
- Vergleichsgebühr
- Reisekosten
- Auslagenpauschale
Die Höhe dieser Gebühren bemisst sich in der Regel am Streitwert – also am Geldwert, um den es im Verfahren geht.
Bereits gezahlte Beratungsgebühren werden auf die Geschäfts- bzw. Verfahrensgebühr angerechnet.
Sollte eine Abrechnung nach RVG aufgrund von Umfang oder Aufwand nicht möglich sein, bieten wir Ihnen vor Mandatsübernahme eine Honorarvereinbarung an.
Auch hier unterstützen wir Sie bei der Kommunikation mit Ihrer Rechtsschutzversicherung. Wir empfehlen allerdings, vor Mandatserteilung eine schriftliche Deckungszusage bei Ihrer Versicherung einzuholen.
Hinweis zur Rechtsschutzversicherung
Viele Mandanten gehen davon aus, dass ihre Rechtsschutzversicherung sämtliche Kosten eines Verfahrens trägt.
Stellt sich im Nachhinein heraus, dass keine Einstandspflicht besteht – etwa wegen Missverständnissen im Vorfeld oder weil sich der Sachverhalt anders darstellt – müssen bereits angefallene Anwaltskosten dennoch vom Mandanten selbst getragen werden.
Bitte beachten Sie außerdem, dass Rechtsschutzversicherungen in der Regel ausschließlich die gesetzlichen Gebühren nach dem RVG übernehmen, regelmäßig auch keine Reisekosten.
